Pressemeldung Beltoffen e.V.

Erste Gerichtsentscheidungen und Klageabweisungen

Nicht nur vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind Klagen gegen die feste Fehmarnbeltquerung anhängig, sondern auch bei dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig liegen mehrere Klagen vor, die sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den vierspurigen Ausbau der Bundesstraße 207 zwischen Heiligenhafen und Puttgarden richten. Am vergangenen Donnerstag oder Freitag sind in jeweils mehrstündigen mündlichen Verhandlungen die Klagen der Gemeinde Großenbrode und der Stadt Fehmarn verhandelt worden. Beide Klagen sind abgewiesen worden.

Das OVG hat den Beteiligten am Montag nur der Tenor der Entscheidungen bekannt gegeben. Die schriftliche Urteilsbegründung wird wie in solchen Verfahren üblich den Beteiligten später zugestellt werden.

Das OVG wird am 27. Februar 2020 über die Klage einer Hofbesitzerin auf Fehmarn verhandeln. Nach Angaben des OVG ist geplant, über die Klagen von zwei Umweltverbänden, der Scandlines Deutschland GmbH und des Wasser- und Bodenverbandes Großenbrode im Laufe des Frühjahrs bzw. Sommers 2020 zu verhandeln.

Für die vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängigen Klagen ist eine Verhandlung im September 2020 geplant.

Mit dieser ersten Entscheidung des OVG Schleswig wächst die Hoffnung, dass das wichtige Infrastrukturprojekt Feste Fehmarnbeltquerung bald wie geplant realisiert werden kann.

Der Vorstand

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OVG/Presse/PI_OVG/2020_02_17_B_207_Urteile_Gro%C3%9Fenbrode_Fehmarn.html